Weißenberg– Am Mittwochmorgen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der A4 bei dem Drogen und Alkohol im Spiel gewesen sind.
Wie die Polizei mitteilt, befuhr ein 27- jähriger mit einem Mercedes Sprinter die A4 in Richtung Görlitz. Etwa 3 Kilometer vor der Anschlussstelle 91 (Weißenberg) wechselte dieser auf die linke Spur um ein Fahrzeug überholen zu können. Zur gleichen Zeit befuhr ein 60- jähriger die A4 in gleicher Richtung. Als der Sprinter-Fahrer die Spur wechselte, krachte der 60- jährige auf den Transporter. Durch die Wucht des Aufpralls schleuderte der Sprinter über die Autobahn, drehte sich um die eigene Achse und krachte dann gegen die rechte Leitplanke wo das Fahrzeug seitlich zum Stehen kam. Insgesamt zwölf Schutzleitplankenfelder wurden beschädigt. Allein an diesen entstand ein Schaden in Höhe von rund 9.000€, so die Polizei. Auch die beiden Fahrzeuge wurden schwer beschädigt. An diesen entstand ersten Schätzungen nach ein Schaden von ca. 20.000€.
Ausfallerscheinung bei beiden Fahrzeugführern
Beamte der Autobahnpolizei und des Verkehrsunfalldienstes stellten im Zuge der Aufnahme bei beiden Beteiligten Ausfallerscheinungen fest. Während der Alkoholtest bei dem 60- jährigen mit 0,54 Promille positiv anschlug, stellte man im Zuge eines Drogenschnelltests beim 27- jährigen Amphetamine fest.
Verkehr rollte halbseitig weiter
Die Unfallaufnahme und die Bergung des Transporters erstreckte sich über mehrere Stunden. Die Autobahn musste auf dem rechten Fahrstreifen für die gesamter Dauer gesperrt werden, so dass die Autobahn in Richtung Görlitz halbseitig befahrbar blieb. Nur zur Bergung des Transporters musste die Autobahn für eine knappe halbe Stunde voll gesperrt werden. Der Rückstau, so die Polizei, löste sich erst gegen 12.45 Uhr auf.
Umfangreiche Ermittlungen
Auf Grund der positiven Tests wurde in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft bei beiden eine Blutentnahme angeordnet. Neben den Ermittlungen zu Unfallursache wurden auch Ermittlungen zur Straßenverkehrsgefährdung, zur Trunkenheit im Verkehr und zu einem Verstoß nach dem BtmG (Betäubungsmittelgesetz) eingeleitet. Sofern sich der Anfangsverdacht bestätigt, müssen wohl beide mit Fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen rechnen.